Kontakt Marketing Pressemitteilung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Verträge zwischen der Babelsberg Hitradio GmbH (nachfolgend „Radio BHeins“ genannt) und seinen werbungstreibenden Vertragspartnern über die Ausstrahlung von Werbesendungen gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, deren Geltung von den Auftraggebern mit Erteilung des Auftrages anerkannt wird.


  1. Radio BHeins verpflichtet sich, die Werbesendungen unter den gleichen technischen Bedingungen auszustrahlen, unter denen es sein Programm ausstrahlt. Dabei wird die ordnungsgemäße Ausführung jedes Auftrages gewährleistet. Für alle Aufträge gelten ausschließlich die nachfolgenden  Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Radio BHeins.
  2. Aufträge werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch Radio Radio BHeins verbindlich. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
  3. Radio BHeins behält sich vor, auch rechtsverbindlich angenommene Aufträge wegen ihrer Herkunft, ihres Inhaltes, der Form, häufiger Wiederholung oder ihrer technischen Qualität abzulehnen. Die Gründe der Ablehnung werden dem Auftraggeber mitgeteilt. Hieraus können gegenüber Radio BHeins keine Ansprüche geltend gemacht werden.
  4. Die vereinbarten Sendezeiten werden nach Möglichkeit eingehalten. Eine Gewähr für die Sendung in bestimmten Werbeblöcken innerhalb einer Stunde oder in bestimmter Reihenfolge kann jedoch nicht gegeben werden. Darüber hinausgehende Änderungen bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers. Wünsche nach Konkurrenzausschluss werden nach Möglichkeit berücksichtig ohne Anerkennung eines rechtsverbindlichen Anspruchs.
  5. Fällt eine Werbesendung aus programmtechnischen Gründen, wegen technischer Störung oder wegen höherer Gewalt aus, so wird sie nach Möglichkeit entweder vorverlegt oder nachgeholt. Hier von wird der Auftraggeber in Kenntnis gesetzt, es sei denn, es handelt sich hierbei um eine unerhebliche Verschiebung.
  6. Radio BHeins haftet aus Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Organe oder Gehilfen, jedoch für jedes Verschulden bei Schäden, die auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Der Höhe nach, haftet Radio BHeins bei einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe und Gehilfen nicht für vertrauensuntypische und daher praktisch nicht vorhersehbare Schäden. Eine eventuelle Schadenersatzhaftung wegen Fehlens von Radio BHeins zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.
  7. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Unterlagen für Werbesendungen spätestens bis zum in der Preisliste „Auftragsabwicklung“ oder besonders vereinbarten Termin zu liefern.
  8. Wenn Werbesendungen nicht oder falsch zur Ausstrahlung kommen, weil Unterlagen, Texte oder Sendebänder verspätet oder qualitativ mangelhaft oder falsch gekennzeichnet sind, kann die vereinbarte Sendezeit in Rechnung gestellt werden. Bei fernmündlichem oder fernschriftlich durchgegebenem Text liegt das Risiko für etwaige Fehler bei der Übermittlung beim Auftraggeber.
  9. Mit Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass er sämtliche zur Verwertung der Sendeunterlagen im Rundfunk erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- oder sonstige Rechte an der Werbesendung abgelöst hat. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen; er stellt Radio BHeins von allen Ansprüchen Dritter frei. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die für die Abrechnung mit der GEMA notwendigen Angaben über Komponisten, Titel und Länge der verwendeten Musik mitzuteilen. Wird Radio BHeins dennoch wegen des Inhaltes von Werbesendungen von Dritten in Anspruch genommen, haftet der Auftraggeber für jeglichen Radio BHeins entstehenden Schaden.
  10. Aufträge werden entsprechend der jeweils gültigen Preisliste innerhalb eines Jahres abgewickelt. Vertragsjahr ist das Kalenderjahr. Die Berechnung der Einschaltpreise erfolgt auf der Basis der tatsächlich ausgestrahlten Spotlänge, mindestens aber auf der Basis der tatsächlich ausgestrahlten Spotlänge, mindestens aber auf der Basis der gebuchten Spotlänge.
  11. Rechnungen für die Werbesendungen werden als Sammelrechnungen pro Monat nach der ersten Ausstrahlung für den gesamten Kalendermonat erstellt. Die Rechnungen von Radio BHeins gelten als anerkannt, wenn der Auftraggeber ihnen nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang schriftlich widersprochen hat; Radio BHeins ist verpflichtet, den Auftraggeber bei Beginn der Frist auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens hinzuweisen. Sie werden fällig, netto, ohne Abzug, 14 Tage nach Rechnungslegung. Bei Zahlungsverzug behält, sich Radio BHeins vor, die weitere Durchführung des Auftrages zurückzustellen, ohne dass dies einen Ersatzanspruch des Auftraggebers begründet. Für den daraus evtl. entstehenden Schaden bei Radio BHeins kann der Auftraggeber in Anspruch genommen werden. Bankspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wechsel werden nur erfüllungshalber akzeptiert.
  12. Der Auftraggeber hat die ausgestrahlte Werbesendung bei der ersten Ausstrahlung auf seine Vertragsmäßigkeit zu überprüfen und Radio BHeins alle erkennbaren Mängel unverzüglich unter genauer Bezeichnung der Beanstandung anzusteigen. Unterlässt der Auftraggeber die rechtzeitige und formgerechte Anzeige, so gilt die Ausstrahlung als genehmigt.
  13. Tarifänderungen werden mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten gegenüber dem Auftraggeber bekanntgegeben. Der Auftraggeber kann in diesem Fall zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Tarifänderungen vom Vertrag zurücktreten. Er hat dies jedoch Radio BHeins gegenüber schriftlich mitzuteilen.
  14. Auf die jeweils gültigen Preise werden Nachlässe laut Rabattstaffel bei Rechnungslegung gemäß des vereinbarten Auftragsvolumens gewährt. Spätestens am Ende des Kalenderjahres werden gewährte Nachlässe laut effektiv erreichter Rabattstaffel überprüft und nachvergütet bzw. nachberechnet. Konzernrabatte werden gewährt, sofern eine entsprechende Organschaft glaubhaft nachgewiesen wird. Verbundwerbung wird nach besonderer Vereinbarung mit Radio BHeins durchgeführt.
  15. Von Radio BHeins anerkannte Werbeagenturen oder Werbemittler erhalten – sofern sie ihren Auftraggeber werblich beraten oder eine entsprechende Dienstleisung nachweisen können – eine Agenturvergütung in Höhe von 15% auf die Nettoauftragssumme (excl. MwSt.) des Auftraggebers.
  16. Wird nach Vertragsabschluss mit Radio BHeins vom Auftraggeber nachträglich eine Werbeagentur oder ein Werbemittler eingeschaltet, kann eine Agenturvergütung rückwirkend nicht gewährt werden.
  17. Aufträge werden grundsätzlich als Festaufträge angenommen. In einzelnen Fällen kann der Auftraggeber mit Zustimmung von Radio BHeins vor der ersten Ausstrahlung zurücktreten. Das Rücktrittsersuchen muss schriftlich an Radio BHeins gerichtet werden und zwei Monate vor der vorgesehenen Ausstrahlung bei Radio BHeins gerichtet werden und zwei Monate vor der vorgesehenen Ausstrahlung bei Radio BHeins eingehen. Auch bei Einhaltung dieser Frist besteht auf die Zustimmung von Radio BHeins kein Anspruch.
  18. Die Pflicht zur Aufbewahrung von angelieferten Werbesendungen endet für Radio BHeins mit der Umspielung. Die Tonträger werden nach der Umspielung dem Auftraggeber wieder zugestellt.
  19. Erfüllungsort und, falls der Auftraggeber Vollkaufmann ist, auch Gerichtsstand ist Potsdam.

Gewinnspiele im Programm

Allgemeine Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele im Programm von der Babelsberg Hitradio GmbH (im folgenden „BHeins“ genannt)

Anbieterin des Gewinnspiels ist die Babelsberg Hitradio GmbH mit seinem Programm Radio BHeins oder ein speziell gekennzeichneter Werbe- oder Kooperationspartner; im Folgenden jeweils als „Gewinnspielanbieter“ bezeichnet.

Folgende Allgemeine Bedingungen gelten für die Teilnahme an den Gewinnspielen, die im Hörfunkprogramm von Radio BHeins veranstaltet werden. Der Gewinnspielanbieter behält sich vor, für einzelne Gewinnspiele besondere Teilnahmebedingungen aufzustellen, die zusätzlich auf der Sender Homepage einsehbar sind. Mit der Teilnahme an einem Gewinnspiel erkennt der Teilnehmer* ausdrücklich und verbindlich die folgenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen an:

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die mindestens das 14. Lebensjahr vollendet haben. Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen zur Teilnahme die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter des Gewinnspielanbieters und etwaigen Kooperationspartnern des jeweiligen Gewinnspiels und alle Personen, welche mit der Durchführung des jeweiligen Gewinnspiels beschäftigt sind. Gleiches gilt für Angehörige (§15 Abgabenordnung) ersten und zweiten Grades dieser Personen sowie deren Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft.

Über den Ablauf des jeweiligen Gewinnspiels wird der Teilnehmer im Programm von Radio BHeins, ggf. auch in besonderen Teilnahmebedingungen (siehe unter Ziffer 1) informiert. Dies betrifft u.a. Beginn und Ende des Spiels, Teilnahme- und Auswahlverfahren, eventuelle Gewinnfragen bzw. -aufgaben. Dieses wird durch den Moderator/ Spielleiter von Radio BHeins erfolgen

Radio BHeins wählt je nach Spieldramaturgie einen oder mehrere Bewerber (abhängig von der Spielvariante, z.B. Zufallsprinzip) aus, die daraufhin an dem Gewinnspiel teilnehmen. Die Anforderungen bzw. der Spielmechanismus werden im Vorfeld kommuniziert.

Sind die für das jeweilige Spiel geforderten Anforderungen/Aufgaben (abhängig von Spielvariante, z.B. anhand der Lösung einer Rätselfrage oder das einfache Durchkommen ins Studio) vom Anrufer erfüllt worden, bestätigt der Spielleiter/ Moderator den Gewinn. Bei mehr als einem Teilnehmer kürt der Moderator/ Spielleiter auf Basis der vorher bekannt gegebenen Spielregeln den Gewinner.

Der Moderator/ Spielleiter bestimmt den Zeitpunkt der Auswahl eines Teilnehmers im Rahmen der jeweiligen Spieldramaturgie selbst. Er hat dabei die festgelegte und nicht veränderbare Abfolge der Musiktitel und Wortbeiträge im Programm zu beachten. Die Auswahl erfolgt unter Berücksichtigung der Abfolge von Wortbeiträgen und Musiktiteln des Programms innerhalb der Sendestunde, in der das Gewinnspiel gestartet wird.

Hinweis:

Der Sender behält sich vor, eine Spielrunde kurz vor der Ausstrahlung zeitnah aufzuzeichnen.

Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich über die im Programm genannte(n) Telefonnummer(n) oder Internetadressen möglich.

Ein Anruf auf der lokalen Studiohotline mit der Vorwahl 0201 aus dem Festnetz der Deutschen Telekom ist zum City- bzw. Ferntarif möglich. Im Übrigen richtet sich die Tarifierung nach dem vom Teilnehmer genutzten Verbindungsweg (Netz/ Provider).

Verbindungskosten kommen erst ab dem Zeitpunkt zustande, nachdem der Anruf des Teilnehmers entgegengenommen (ggf. durch einen Anrufbeantworter) wurde. Hört der Teilnehmer ein Besetztzeichen oder einen Rufton, entstehen keine Kosten.

Bitte kontrollieren Sie Ihr Telefonverhalten, um unvorhergesehenen Kosten vorzubeugen.

Bei Sachpreisen ist eine Barauszahlung des Gewinnwertes bzw. ein Umtausch des Gewinns ausgeschlossen. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar.

Gewinne, die von Kooperationspartnern bzw. Preissponsoren gestellt werden, bietet der Gewinnspielanbieter nur in deren Namen an. Der Gewinnspielanbieter ist in solchen Fällen nicht verantwortlich für die rechtzeitige und vollständige Ausschüttung des Gewinns sowie für Sach- bzw. Rechtsmängel oder für die Zahlungsunfähigkeit des Kooperationspartners und die daraus resultierenden Folgen für das Gewinnspiel.

Der in der Gewinnspielbeschreibung, gegebenenfalls bildlich auf der Homepage oder mündlich präsentierte Gewinn, ist nicht zwingend mit dem zu gewinnenden Gegenstand identisch. Abweichungen, insbesondere im Modell, Farbe und Ausstattung u.ä. sind möglich.

Radio BHeins behält sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei schuldhaften Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder für den Fall, dass Teilnehmer den Teilnahmevorgang oder das Spiel manipulieren bzw. versuchen, zu manipulieren oder sich anderer unredlicher Hilfsmittel bedienen.

Radio BHeins kann Teilnehmer ausschließen, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass diese sich im Hörfunkprogramm des Senders (Gewinnergespräch mit dem Moderator) in strafbarer, insbesondere in ehrverletzender oder volksverhetzender Weise äußern werden.

Minderjährige, die das 14. Lebensjahr nicht vollendet haben, sind von der Gewinnausschüttung ausgeschlossen. Stellt der Gewinnspielanbieter nachträglich fest, dass der Teilnehmer einem im Sinne von Ziff. 7 zum Ausschluss führenden Grund verwirklicht hat bzw. nicht teilnahmeberechtigt im Sinne der Ziff. 3 war, kann der Gewinnspielanbieter diesen von der Ausschüttung des Gewinns ausschließen.

Radio BHeins darf vollständige Namen des/der Gewinners öffentlich im Programm oder auf seinen Internetseiten bekannt geben, wenn dieser ausdrücklich einer Veröffentlichung zugestimmt hat.

Der Gewinner verpflichtet sich, in vertretbarem Rahmen kostenfrei für Audio-, Foto-, Bild- und Textpromotions im Hörfunk, Internet oder gedruckten Veröffentlichungen zur Verfügung zu stehen.

Radio BHeins behält sich vor, dass Gewinnspiel jederzeit abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt oder falls das Gewinnspiel aus anderen (organisatorischen, technischen oder rechtlichen) Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keine Ansprüche gegen den Gewinnspielanbieter zu.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Akkordeon-Inhalt

Weichen mündliche Angaben Programm (z.B. in der Moderation) inhaltlich von den vorstehenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen ab, so gelten bezüglich der abweichenden Angaben ausschließlich die Regelungen der Allgemeinen Teilnahmebedingungen bzw. der schriftlichen Gewinnbeschreibungen auf www.bheins.de

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen wirksam. An deren Stelle tritt eine entsprechende gültige Klausel. Gleiches gilt bei Vorliegen einer Regelungslücke.

Stand: Januar 2016